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Klasse C

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
NEU: Ausgenommen sind nun auch alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen
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Klasse C1

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM bis 7.500 kg zGM auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
NEU: Ausgenommen sind nun auch alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen
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Klasse CE

Kraftwagen (LKW) über 3,5 t zulässige Gesamtmasse, Anhänger bis max. 750 kg zulässige Gesamtmasse.
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Klasse C1E

Kraftwagen (LKW) über 3,5 t bis max. 7,5 t zulässige Gesamtmasse, Anhänger mit einer max. zulässigen Gesamtmasse bis Leergewicht des Zugfahrzeuges erlaubt, Kombination max. 12 t zulässige Gesamtmasse
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Unseren Fahrschülern bieten wir klimatisierte Räume auf energieffizienter Basis.
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