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Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A - bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
und
NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Mitführen von Anhängern:
Alle Anhänger bis 750 kg zGM
Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt
Für dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein.
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Kraftwagen der Klasse B und
Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGM.
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Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:
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Die Sonne wärmt!
Die Sonne kühlt`s.
Energieeffizienz nachhaltig
Unseren Fahrschülern bieten wir klimatisierte Räume auf energieffizienter Basis.
Klima ohne "EXTRA-STROM"