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Bilden wir aus

Klasse B

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A - bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
und
NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Mitführen von Anhängern:
Alle Anhänger bis 750 kg zGM
Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt
Für dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein.

Welches Fahrzeug darf man fahren?
Kraftwagen bis max. 3,5t zulässiges Gesamtgewicht, max. 8 Sitzplätze - außer Fahrersitz, Anhänger bis max 750kg zulässige Gesamtmasse. Auch Anhänger mit einer max. zulässigen Gesamtmasse bis Leergewicht des Zugfahrzeuges erlaubt, Kombination max. 3,5
Vorbesitz welcher Klassen?
keine
Befristung
15 Jahre
Welche Klassen sind eingeschlossen?
Klasse AM, Klasse L
Welches Mindestalter?
18 Jahre / Begleitendes Fahren ab 17
Eignung?
allgemein
Sehvermögen?
benötigt wird Sehtest (Optiker, Augenarzt)
Besonderheiten?
keine
Erste Hilfe Kurs?
Erste Hilfe Lehrgang

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Unseren Fahrschülern bieten wir klimatisierte Räume auf energieffizienter Basis.
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