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Klasse A

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Welches Fahrzeug darf man fahren?
Motorräder jeder Art, auch mit Beiwagen
Vorbesitz welcher Klassen?
keine
Befristung
15 Jahre
Welche Klassen sind eingeschlossen?
Klasse A2, Klasse A1, Klasse AM
Welches Mindestalter?
24 Jahre,
21 Jahre bei dreirädrigen Kfz mit mehr als 15 kW,
20 Jahre (bzw. mindestens 2 Jahre) bei Vorbesitz Klasse A2
Eignung?
allgemein
Sehvermögen?
benötigt wird Sehtest (Optiker, Augenarzt)
Besonderheiten?
keine
Erste Hilfe Kurs?
Erste Hilfe Lehrgang

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