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Klasse AM

a) Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h; bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW; bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.

b) Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor); Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.

c) Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h; Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³; bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW; bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.

d) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h; Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³; bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW; bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW; Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).

Welches Fahrzeug darf man fahren?
Moped, Mokick (Roller), max. 50ccm Hubraum und max. 45 km/h (bbH);unter bestimmten Voraussetzungen sind Fahrzeuge mit Geschwindigkeiten bis 50 km/h bzw. 60 km/h möglich
Vorbesitz welcher Klassen?
keine
Befristung
15 Jahre
Welche Klassen sind eingeschlossen?
keine
Welches Mindestalter?
16 Jahre In Sachsen ,Thüringen u. sachsen Anhalt seit dem 01.05.2013 mit 15 Jahre
Eignung?
allgemein
Sehvermögen?
benötigt wird Sehtest (Optiker, Augenarzt)
Besonderheiten?
kein beschränkter Eintrag im Führerschein, wenn Prüfung auf Automatikfahrzeug
Erste Hilfe Kurs?
Erste Hilfe Lehrgang

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